Qi Gong

Qigong sind einfach zu erlernende Übungen, für jedes Alter geeignet. Qigongübungen sind der Gesundheitsprävention zuzuordnen. Die Verbindung zwischen Atmung, Bewegung und inneren Bildern schafft eine heilende Atmosphäre, die in tiefe Entspannung führt und das Meridiansystem sanft stimuliert und ausgleicht. Das Qi (unsere Lebensenergie) wird gepflegt und verbessert. Alltagsbeschwerden und Stress können so ausgeglichen werden.
8 x 90
Min.
120,00 €
15,00 €
pro Einheit
Ab 18
Jahre
Ja

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V. Wähle deine Krankenkasse, um eine Schätzung für diesen Kurs zu erhalten.

Möglicher Zuschuss
80,00 €
Dein Eigenanteil
40,00 €

Stand der Konditionen: 12.10.2026

Angaben ohne Gewähr – bitte die Bezuschussung vor der Buchung mit deiner Krankenkasse abgleichen. Es werden maximal 2 Kurse bis zu 160,00 € pro Kalenderjahr erstattet. Voraussetzung ist eine Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine. Laut Satzung §8: Erstattung der tatsächlichen Kosten bis max. 80€ je Maßnahme. Teilnahmequote nicht in der Satzung genannt (allgemein üblich 80%). Satzungsleistung der Kasse ansehen
Aufwärmen durch - Verbindung zur Erde und zum Himmel -Qigongstand aufbauen Hauptteil : Erlernen der Übungen in Teilschritten, festigen durch Wiederholen Liegephase: Atemübungen: Große Welle und Farbatmung Abschluss: Shogun, abschließende Übungen Informationsvermittlung: Jederzeit ( bei auftretenden Fragen) bzw. immer am Ende der Liegephase
Gemeinsames Durchführen der einzelnen Übungen unter Einbeziehung einer bewussten Atmung. Die Übungen werden durch den Lehrer verbal angeleitet und gleichzeitig kann der Schüler die Übung "abschauen" und sofort mitmachen. Die Vermittlung findet also auditiv, visuell und kinestäthisch statt.
Erlernen einer Entspannungsmethode, einer Qigongübungsreihe Meridianqigong
"Die Maßnahmen richten sich an Versicherte mit Stressbelastungen, die lernen wollen, damit sicherer und gesundheitsbewusster umzugehen, um dadurch potenziell behandlungsbedürftige Stressfolgen zu vermeiden. Die Maßnahmen können auch für spezielle Zielgruppen zur Bewältigung ­spezifischer­ Belastungen­(z.­B.­familiäre­ Überlastung,­ berufliche­ Überlastung­–­auch durch Schichtarbeit –, psychosoziale Belastungen infolge von Arbeitslosigkeit) durchgeführt werden. Für Versicherte mit akut behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen sind die Maßnahmen kontraindiziert.