Angaben ohne Gewähr – bitte die Bezuschussung vor der Buchung mit deiner Krankenkasse abgleichen. Es werden maximal 2 Kurse bis zu 160,00 € pro Kalenderjahr erstattet. Voraussetzung ist eine Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine. Laut Satzung §8: Erstattung der tatsächlichen Kosten bis max. 80€ je Maßnahme. Teilnahmequote nicht in der Satzung genannt (allgemein üblich 80%).
Satzungsleistung der Kasse ansehen