Mit Hatha-Yoga entspannt durch den Alltag - ein Kurs für Anfänger und Wiedereinsteiger

In diesem 10-wöchigen Hatha Yoga Kurs für Anfänger und Wiedereinsteiger mit dem Schwerpunkt "Entspannung" lernen die Teilnehmer verschiedene Körperübungen, Atemübungen und Entspannungstechniken, um die Körperwahrnehmung zu verbessern, zu mehr innerer Ruhe und Gelassenheit zu finden und um Bewegungsfreude zu entwickeln. Außerdem werden auch Informationen über die Stressvermeidung und Stressbewältigung vermittelt.
10 x 90
Min.
125,00 €
12,50 €
pro Einheit
Ab 18
Jahre
Nein

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V. Wähle deine Krankenkasse, um eine Schätzung für diesen Kurs zu erhalten.

Möglicher Zuschuss
80,00 €
Dein Eigenanteil
45,00 €

Stand der Konditionen: 12.10.2026

Angaben ohne Gewähr – bitte die Bezuschussung vor der Buchung mit deiner Krankenkasse abgleichen. Es werden maximal 2 Kurse bis zu 160,00 € pro Kalenderjahr erstattet. Voraussetzung ist eine Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine. Laut Satzung §8: Erstattung der tatsächlichen Kosten bis max. 80€ je Maßnahme. Teilnahmequote nicht in der Satzung genannt (allgemein üblich 80%). Satzungsleistung der Kasse ansehen
In diesem 10-wöchigen Hatha Yoga Kurs für Anfänger und Wiedereinsteiger mit dem Schwerpunkt "Entspannung" lernen die Teilnehmer verschiedene Körperübungen, Atemübungen und Entspannungstechniken, um die Körperwahrnehmung zu verbessern, zu mehr innerer Ruhe und Gelassenheit zu finden und um Bewegungsfreude zu entwickeln. Außerdem werden auch Informationen über die Stressvermeidung und Stressbewältigung vermittelt.
Frontalunterricht Teilnehmerkorrekturen zur Sicherung der Nachhaltigkeit in der Bewegungsausführung, Vormachen – Nachmachen
Entspannung und Streßbewältigung
Versicherte mit Stressbelastungen, die ein Verfahren zur gezielten Dämpfung der akuten Stressreaktion erlernen und über dessen regelmäßige Anwendung zu vegetativ wirksamer Erholung und Regeneration finden möchten. Für Versicherte mit akut behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen sind die Maßnahmen kontraindiziert.