Ambulantes Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken

Kontrolliertes Trinken bedeutet, sein Trinkverhalten eigenständig in Grenzen zu halten. Das Programm bietet dafür systematische Unterstützung, um eingeschliefene Trinkgewohnheiten zu verändern. Das gemeinsame Erlernen an 10 Gruppenabenden bietet den Vorteil der gegenseitigen Unterstützung in einer Gruppe. Der Gruppenleiter folgt dabei einer klaren Struktur und bietet jedem Einzelnen Raum für seine persönliche Lebenssituation und den Austausch in der Gruppe.
10 x 120
Min.
393,00 €
39,30 €
pro Einheit
Ab 18
Jahre
Auf Anfrage
Die 10 Einheiten haben alle einen inhaltlichen Schwerpunkt: 1.Grundinformationen über Alkohol und Tabak (Wechselwirkungen) 2.Führen des Trinktagebuchs Auswirkungen des Alkoholkonsums Gründe für Konsumreduktion 3.Bilanz des bisherigen Alkoholkonsums 4.Persönliche Zielfestlegung 5.Strategien zur Zielerreichung 6.Risikosituationen 7.Umgang mit Ausrutschern 8.Soziale Gefährdungssituationen - Nein sagen 9.Bewältigung von Belastungen ohne Alkohol Freizeitgestaltung ohne Alkohol 10.Langfristige Zielfestlegung Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz? Weitere Unterstützungsangebote
Plenumsvorträge- und gespräche, begleitete Zweier- und Kleingruppenübungen, Rollerübungen • Kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientierte Gruppeninterventionen (z.B. Selbstbeobachtung, Protokollierung, Rollenspiel, Visualisierung) • Motivationsstärkung • Anleitung zur Einbeziehung des sozialen Umfeldes
Stärkung der Motivation für den gesundheitsbewussten Umgang mit Alkohol • Information über gesundheitliche Effekte durch risikoarmen Konsum • Hilfe bei der Entwicklung individueller Strategien zur Reduzierung des Alkoholkonsums • Analyse der eigenen Belastungssituationen und Problemlösungsstrategien, die für die Veränderung des Trinkverhaltens relevant sind • Stärkung persönlicher Kompetenzen und Ressourcen zum gesundheitsgerechten Umgang mit Belastungen
-Versicherte mit riskantem Alkoholkonsum (i. d. R. 25 bis 60 g Reinalkohol pro Tag für Männer, 13 bis 40 g für Frauen) -Das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung gilt als Kontraindikation für Maßnahmen nach diesem Präventionsprinzip. Begründung wegen Abweichung von "Umfang und Dauer": Das AkT Gruppenprogramm ist seit 2002 als Präventionsmaßnahme im Bereich § 20 SGB V anerkannt. Das Programm wird seitdem erfolgreich in Deutschland (ebenso in AT und CH) in dem eingereichten Umfang von ca. 2000 Trainer*innen umgesetzt. Die Wirksamkeit und Begründung finden Sie in der angehängten Datei. Alle durchgeführten Kurse beruhen auf dem 2002 evaluierten AkT Kursen, mit dem Umfang von 135 Minuten inkl. 15 Min. Pause.