Hatha Yoga für Anfänger und Wiedereinsteiger

Während der Yogastunden praktizieren Sie sanfte Körperübungen (Asanas), die Ihnen helfen können, den Körper flexibler zu machen, Muskeln zu stärken, zu dehnen und blockierte Lebensenergien wieder zum fließen zu bringen. Die Atemübungen (Pranayama) können Ihnen ermöglichen, Stress und Verspannungen abzubauen und wieder zu einer natürlichen Atmung zurückzufinden. Außerdem lernen Sie Entspannungstechniken kennen, die den Geist zu mehr Ruhe und Gelassenheit führen und leicht in Ihren eigenen Alltag eingebaut werden können. Für Versicherte mit schweren, behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen sind die Maßnahmen kontraindiziert.
10 x 90
Min.
130,00 €
13,00 €
pro Einheit
Ab 18
Jahre
Nein
Informationsvermittlung über Verhalten zur Stressvermeidung; bedarfsgerechte Schulung des Bewegungsverhaltens und der Körperwahrnehmung; Übungen zur Verbesserung von Entspannungsfähigkeit, Kraft, Beweglichkeit, Koordination; Förderung der Motivation zu mehr Bewegung und Entspannung im Alltag etc.
Verhaltensorientierte Gruppenberatung mit Erläuterung der psychophysischen Wirkzusammenhänge von Stress und Entspannung, Einübung des Entspannungsverfahrens sowie Anleitung für Übungen ¬außerhalb¬ der¬ Trainingssitzungen,¬ um¬ einen Transfer in den Alltag zu gewährleisten.
Entspannungsverfahren zielen darauf ab, physischen und psychischen Spannungszuständen vorzubeugen bzw. diese zu reduzieren. Sie setzen damit im Wesentlichen auf der Ebene des palliativ-regenerativen Stressmanagements an. Die zu erlernende Entspannungsreaktion stellt den Gegenpol zu den unter Stress auftretenden körperlichen Reaktionen dar. Im Verlaufe eines Entspannungstrainings wird durch regelmäßiges Üben die selbstständige Auslösung der Entspannungsreaktion gebahnt und für den alltäglichen Einsatz stabilisieren.
Versicherte mit Stressbelastungen, die ein Verfahren zur gezielten Dämpfung der akuten Stressreaktion erlernen und über dessen regelmäßige Anwendung zu vegetativ wirksamer Erholung und Regeneration finden möchten. Kinder ab sechs Jahren können an spezifisch auf diese Altersgruppe ausgerichteten Entspannungstrainings unter Einbeziehung der Familie teilnehmen. Für Versicherte mit akut behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen sind die Maßnahmen kontraindiziert.