Progressive Muskelentspannung (Progressive Relaxation nach Edmund Jacobson)
Progressive Muskelentspannung, von Dr. E. Jacobson 1929 entwickelt, ist ein modernes, wissenschaftlich fundiertes aktives Entspannungsverfahren. Progressive Muskelrelaxation heißt wörtlich übersetzt "fortschreitende Entspannung". Verschiedene Muskelgruppen werden nacheinander angespannt und entspannt und so wird sukzessiv ein vertiefter Ruhezustand erreicht.
Dieses Verfahren eignet sich, nicht nur verspannten Muskelgruppen zu lösen, sondern es hat auch eine wohltuende Wirkung auf das seelische Befinden und verbessert die Körperwahrnehmung.
8 x 60
Min.
120,00 €
15,00 €
pro Einheit
Ab 18
Jahre
Nein
Physiologische Kennzeichen und psychologische Effekte einer Entspannungreaktion, Indikationen und Kontraindikationen
Anwendungsmöglichkeiten und Wirkweise der Prog. Muskelent-spannung, Langform, Kurzformen, Vergegenwärtigung, Körperpositionen, Rücknahme
Ablauf einer jeden Übungseinheit:
1. Übungshaltung einnehmen
2. Anweisung zum Anspannen der Muskelgruppen
3. Vertiefung
4. zurücknehmen
5. Abschluss
Gruppenunterricht
praktisches Üben, Wissensvermittlung durch Vortrag
Anleitung für den Einsatz im Alltag (zuhause, Beruf), Selbstbeobachtung, Selbstwahrnehmung
Teilnehmermanual mit Übungsanleitungen, Übungsprotokoll, Spannungsfragebogen, Arbeitsblätter zur Zielformulierung
Stressabbau durch Entspannung; Vorbeugung bzw. Reduzierung von physichen und psychischen Spannungszuständen.
Teilnehmer lernen mit den alltäglichen Stresssituationen besser umzugehen und die Ursachen für Stress leichter zu erkennen. Im Verlaufe des Entspannungstrainings wird durch regelmäßiges Üben die selbständige Auslösung der Entspannungsreaktion gebahnt und für den alltäglichen Einsatz stabilisiert.
Sie entwickeln Strategien für eine gesunde Stressbewätligung und Entspannung
Versicherte mit Stressbelastungen, die ein Verfahren zur gezielten Dämpfung der Stressreaktion erlernen und über dessen regelmäßige Anwendung zu vegetativ wirksamer Erholung und Regeneration finden möchten.
Für Versicherte mit schwer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen ist diese Maßnahme kontraindiziert.