Gesund & lecker abnehmen (Präventionsprinzip: Vermeidung von Übergewicht)

Ohne Jo-Jo-Effekt und Kalorienzählen können Sie mit dem Ernährungskurs „Genuss ohne Verdruss“ Ihre überflüssigen Pfunde nachhaltig verlieren! Praktische Übungen und neue Impulse machen Lust auf eine gesunde und leckere Ernährung. Ziel ist, das Ess- und Bewegungsverhalten zu ändern, Körperfett abzubauen und neue Gewohnheiten im Alltag zu etablieren.
10 x 75
Min.
210,00 €
21,00 €
pro Einheit
Ab 18
Jahre
Nein

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V. Wähle deine Krankenkasse, um eine Schätzung für diesen Kurs zu erhalten.

Möglicher Zuschuss
80,00 €
Dein Eigenanteil
130,00 €

Stand der Konditionen: 12.10.2026

Angaben ohne Gewähr – bitte die Bezuschussung vor der Buchung mit deiner Krankenkasse abgleichen. Es werden maximal 2 Kurse bis zu 160,00 € pro Kalenderjahr erstattet. Voraussetzung ist eine Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine. Laut Satzung §8: Erstattung der tatsächlichen Kosten bis max. 80€ je Maßnahme. Teilnahmequote nicht in der Satzung genannt (allgemein üblich 80%). Satzungsleistung der Kasse ansehen
• zur Förderung eines bedarfsgerechten, gesundheitsfördernden Ernährungsverhaltens • zur Verhaltensmodifikation durch Training der flexiblen Verhaltenskontrolle • zur Motivation zu vermehrter Bewegung im Alltag • zum Einüben des verbesserten Koch- und Einkaufsverhaltens unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und Berücksichtigung der Alltagssituation
• verhaltensorientierte Beratung und Informationsvermittlung, in der Regel in Gruppen • praktische Übungen, z. B. zum Essverhalten
Stärkung der Motivation und Handlungskompetenz zu einer eigenverantwortlichen und nachhaltigen Umstellung auf eine individuell bedarfsgerechte Ernährung nach den jeweils aktuellen Referenzwerten für Deutschland, lebensmittelbezogenen Empfehlungen und DGE-Beratungs-Standards. Gewichtsabnahme, bzw. Stabilisierung des Gewichtes bei Zielerreichung, sowie die Motivation zu einem gesundheitsförderlichen Ernährungs- und Bewegungsverhalten.
Versicherte mit ernährungsbezogenem Fehlverhalten ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen des Stoffwechsels oder psychische (Ess-)Störungen. Eingrenzung auf Personen mit einem BMI >= 25 bis < 30 (BMI >= 30 bis < 35 nur nach ärztlicher Rücksprache).